AGBs

Anbieter:

Solaris Services GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 36
D-60325 Frankfurt am Main

Angebot:

Solaris Services GmbH stellt eine webbasierte Agenturplattform für linguistische Dienstleistungen und deren Auftraggeber unter der Bezeichnung

TIM®

Translaotrs & Interpreter, Managers

Dabei bietet TIM® anfragenden Interessenten*innen aus einem Pool vereidigter Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen denjenigen/diejenige Dienstleister*in an, welche(r) in Hinblick auf die terminliche Verfügbarkeit, die örtliche Verfügbarkeit sowie die Qualifikation das beste Ergebnis bietet.

Bestätigt der/die anfragende Interessent*in das Angebot schriftlichoder in Schrift- oder Textform ist ein Agenturvertrag mit Solaris Services GmbH zustande gekommen. Die Dienstleistung ist:

Die Vermittlung einer qualifizierten Dolmetschertätigkeit, die Vermittlung einer qualifizierten Übersetzung. Geschuldet ist das Ergebnis, die Dolmetscherleistung, die Übersetzung. In dieser Konstellation können teils dienstvertragliche (Vermittlung) oder werkvertragliche Regelungen rechtlich einschlägig sein.

Alle Verträge unter Mitwirkung von Solaris Services GmbH über die Plattform TIM®

unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die insoweit integrierter Bestandteil aller Verträge mit Solaris Services GmbH sind.

1. Geltungsbereich der Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1.1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Firma Solaris Services GmbH einerseits, ihren Kunden und Dienstleistern andererseits, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen schriftlich vereinbart wurden, oder gesetzliche Bestimmungen der Wirksamkeit entgegenstehen.

Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte oder die Aufhebung des Vertrags, teilweise oder im Ganzen, die nicht schriftlich vereinbart wurden, sind unwirksam.

(1.2) Gegenbestätigungen des/der Auftraggebers*in unter Hinweis auf seine/ihre eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur dann Anwendung, wenn sie Solaris unter Verzicht auf die Wirksamkeit der eigenen AGB schriftlich anerkannt hat.

2. Angebot, Abschluss

(2.1) Angebote der Solaris Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss.

(2.2) Zum Abschluss eines Vertrags kommt es, indem der/die Auftraggeber*in ein von der Solaris Services GmbH gemachtes Angebot in Schrift- oder Textform annimmt.

3. Leistungsumfang/Nutzungsrechte

(3.1) Die Solaris Services GmbH verpflichtet sich, die von dem/der Kunden*in angeforderten linguistische Dienstleistungen sach- und fachgerecht zu erbringen. Dolmetschen und Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung der Originalaussage wörtlich bzw. sinngemäß und Mentalitätstreue nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der jeweiligen Branche und des jeweiligen Sprachraums vorgenommen.

(3.2) Die vertraglich vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein üblichen, Lexika vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt bzw. gedolmetscht.

(3.3) Solaris Services GmbH ist durch ihre(n) ausführende(n) Dienstleister*in berechtigt die Durchführung des Auftrags zurückweisen oder abbrechen, wenn strafbare oder gesetzwidrige Inhalte kommuniziert werden, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, der Inhalt wegen der Komplexität die Qualifikation des/der ausführende(n) Dienstleister*in (mittlerer Standard) übersteigt oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände eine Durchführung für den/die ausführende(n) Dienstleister*in unzumutbar ist. Vorstehende Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

(3.4) Die Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur Nutzung im Zeitpunkt der jeweiligen Erbringung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur nach gesonderter Vereinbarung und mit Zustimmung des/der ausführende(n) Dienstleister*in zulässig. Ist eine weitere Verwertung – z.B. eine Übertragung im Radio, Fernsehen oder Internet oder auch eine Aufzeichnung zum Abspielen – geplant, werden die entsprechenden Verwertungsrechte gesondert in Rechnung gestellt.

(3.5) Jeder erteilte Übersetzungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Übersetzungsdokumente dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Solaris Services GmbH nicht verändert werden.

(3.6) Solaris Services GmbH überträgt der/dem Auftraggeber*in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Vereinbarung.

(3.7) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Nutzungsrechte an Übersetzungsarbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Solaris Services GmbH.

4. Geheimhaltung, Datenschutz

(4.1) Solaris Services GmbH verpflichtet sich, alle Informationen, die dem Unternehmen in Zusammenhang mit Dolmetsch- und Übersetzungsaufträgen für die/den Auftraggeber*in zugänglich gemacht werden stets streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind lediglich diejenigen Informationen, die der Solaris GmbH oder der/dem Dolmetscher*in, oder Übersetzer*in nachweislich vor Offenbarung durch den Auftraggeber und dessen Kunden bekannt waren oder der Solaris Services GmbH/ der/dem Dolmetscher*in, oder Übersetzer*in von dritter Seite ohne Rechtsverletzung gegenüber der/dem Auftraggeber*in zugänglich gemacht wurden.

(4.2) Die der/dem Auftraggebers*in übermittelten Daten werden zum Zweck der Bearbeitung sowie der Archivierung lokal gespeichert. Die Daten können auf Wunsch der/des Auftraggebers*in nach Fertigstellung gelöscht werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung des Auftrags unmittelbar notwendig ist. Hierbei erfolgt die Übermittlung, sofern keine Vereinbarung zwischen der Solaris Services GmbH und dem der/dem Auftraggebers*in hinsichtlich der Anwendung von Verschlüsselungstechniken getroffen wurde, mittels verschlüsselter E-Mail.

Mitwirkung und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(5.1) Der/die Auftraggebers*in hat im Rahmen seiner/ihrer Mitwirkungspflicht der Solaris Services GmbH spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen des Auftrags zu unterrichten (z.B. auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form, Formate etc.). Ist die Arbeit für den Druck bestimmt, ist ein Korrekturabzug zu bestätigen.

(5.2) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Auftragsleistung notwendig sind, hat der/die Auftraggebers*in unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vor Auftragsbeginn an die Solaris Services GmbH zur Verfügung zu stellen, so dass eine sachgerechte Vorbereitung möglich ist.

6. Leistungszeit

(6.1) Die vereinbarten Termine sind, soweit sie Dolmetscherleistungen betreffen, verbindlich. Soweit sie Übersetzungsdienstleistungen sind von Solaris Services GmbH genannte Termine und Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, als annähernde Leistungszeit zu betrachten. Die Solaris Services GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

(6.2) Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. Betriebsstörungen, Streik und/oder Aussperrung bei der Solaris Services GmbH oder Dritten (auf deren Mitwirkung die Solaris Services GmbH angewiesen ist), behördlichen Zugriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unregelmäßigkeiten beim Postversand innerhalb des postinternen Vertriebs usw. – verlängert sich, wenn die Solaris Services GmbH dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, die Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Solaris Services GmbH von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Verzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Geheimhaltung

(7.1) Die Solaris Services GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlichen Wissens sowie sämtlicher Informationen und Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem auszuführenden Auftrag bekannt werden. Die Solaris Services GmbH verpflichtet sich weiter alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, so dass Unbefugte keine Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

(7.2) Die Solaris Services GmbH verpflichtet sich weiter, sämtliche erhaltenen Informationen und Kenntnisse nicht für eigene und/oder fremde Zwecke zu benutzen und oder zu verbreiten.

(7.3) Die Solaris Services GmbH ist nicht befugt übergebene Unterlagen einem projektfremden Dritten weiterzugeben oder ohne ausdrückliche Genehmigung zu vervielfältigen.

8. Preiseund Vergütung

(8.1) Treffen die Solaris Services GmbH und die/der Auftraggeber*in keine Vereinbarung über einen anderen Preis, gelten die Preise als vereinbart, die in der jeweils gültigen Preisliste der Solaris Services GmbH angegeben sind. Soweit die Preise von der Einordnung in bestimmte Schwierigkeitsgrade abhängig sind, steht der Solaris Services GmbH das Bestimmungsrecht hinsichtlich der Einordnung zu; sie hat die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen.

(8.2) Die Vergütung für mündliche Übersetzungen (Dolmetschertätigkeiten) wird nach Stunden beziehungsweise Halb- und ganzen Tagessätzen abgerechnet; eine angefangene Stunde wird als volle Stunde gerechnet.

(8.3) Schriftliche Übersetzungen werden je Zeile Text berechnet; angefangene Zeilen werden zu vollen Zeilen zusammengefasst. Die Berechnung erfolgt nach dem Text der Zielsprache, soweit diese aus lateinischen Schriftzeichen besteht; andernfalls gilt die Ausgangssprache als entscheidend.

(8.4) Kosten in Zusammenhang mit der Übersetzung, die der Solaris Services GmbH entstehen, gehen zu Lasten der/des Auftraggebers*in. Hierzu gehören insbesondere Porti, Botenzustellungen sowie Fahrtkosten. Erfolgen Fahrten zur Ausübung einer Dolmetschertätigkeit, sind die Zeiten der An- und Abreise ebenfalls zu vergüten. Die Reisezeit wird für jede angefangene Stunde zum jeweils vereinbarten Stundensatz berechnet. Hinzu kommen die eigentlichen Fahrtkosten, die nach Entfernung gemäß den steuerlichen Sätzen abgerechnet werden.

(8.5) Beglaubigungen von schriftlichen Übersetzungen werden gesondert berechnet.

(8.6) Ist in der jeweils gültigen Preisliste für Übersetzungen ist eine Mindestgebühr festgesetzt, ist In dieser Mindestgebühr nicht Kosten nach Ziffer 8.4. und 8.5 enthalten.

(8.7) Alle angegebenen Kosten und Preise sind Nettobeträge. Es fällt jeweils noch die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer an.

9. Zahlungsbedingungen

(9.1) Die/der Auftraggeber*in verpflichtet sich, spätestens bis zum Lieferzeitpunkt der Übersetzung beziehungsweise zum letzten Tag des Dolmetschereinsatzes sämtliche für die Rechnungstellung nötigen Informationen wie die genaue Rechnungsanschrift, Kostenstelle und Bestellnummer zu übermitteln.

(9.2) Rechnungen sind, wenn nicht andere Zahlungsbedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, vierzehn Kalendertage nach Rechnungstellung porto- und spesenfrei ohne Abzug zahlbar. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an die Solaris Services GmbH oder auf ein von dieser angegebenes Bankkonto erfolgen.

(9.3) Zahlt die/der Auftraggeber*in trotz Fälligkeit nicht, so treten auch ohne Mahnung die gesetzlichen Verzugsregelung in Kraft. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die Solaris Services GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

(9.4) Die/der Auftraggeber*in ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Solaris Services GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt bzw. den Anspruch anerkannt hat, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

(9.5) Die Solaris Services GmbH ist (insbesondere bei umfangreichen Übersetzungen) berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen. Im Fall der Nichtzahlung oder nicht rechtzeitigen Zahlung innerhalb der gesetzten Frist ist die Solaris Services GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann Schadensersatz verlangen.

10. Kündigung/vorzeitige Beendigung

(10.1) Kündigt die/der Auftraggeber*in den Übersetzungsauftrag noch vor dem vereinbarten Liefertermin, so ist die Solaris Services GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Sie hat jedoch abzuziehen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen einspart.

(10.2) Kündigt die/der Auftraggeber*in einen Dolmetscherauftrag vorzeitig, so ist die Solaris Services GmbH je nach Organisationsaufwand und zeitlicher Differenz zwischen Kündigung und dem vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung berechtigt, 50 % bis 100 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Zudem sind nachweislich entstandene Kosten zu erstatten. Nimmt die Solaris Services GmbH während der Ausfallzeit einen anderen Dolmetscherauftrag an, so verringert sich das Ausfallhonorar entsprechend.

(10.3) Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.

11. Gewährleistung

(11.1) Treten in schriftlichen Übersetzungen Mängel auf, ist der Solaris Services GmbH die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu berichtigen. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss von dem/der Auftraggeber*in unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Fall der erfolglosen Berichtigung kann der die/der Auftraggeber*in vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung insoweit mindern, als der fragliche Mangel von Einfluss auf die Übersetzung insgesamt ist. Das Recht zur Minderung ist ausgeschlossen, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung der Solaris Services GmbH an den bemängelten schriftlichen Übersetzungen Veränderungen vorgenommen wurden.

(11.2) Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an, so gilt diese als abgenommen.

12. Haftungsbeschränkung, Verjährung

(12.1) Die Solaris Services GmbH sowie deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.

(12.2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(12.3) Die Haftung der Solaris Services GmbH ist ansonsten beschränkt auf höchstens zum 10-fachen Wert des Auftrages für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

(12.4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt die Solaris Services GmbH keine Gewährleistung dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck der/des Auftraggebers*in zulässig oder geeignet ist.

(12.5) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(12.6) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Schlussbestimmungen

(13.1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Frankfurt am Main

(13.2) Die Rechtsbeziehung zwischen der Solaris GmbH und der/dem Auftraggeber*in unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(13.3) Gerichtsstand ist, soweit die vertragsschließenden Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, Frankfurt am Main.

(13.4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

14. Salvatorische Klausel

(14.1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

(14.2) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.